wisst Ihr wie man die Garantie bzw. Gewährleistung bei Amazon in Anspruch nehmen kann, wenn man ein Gerät von einem Amazon-Kunden aus 2. Hand gekauft hat?
Normalerweise kriegt man mit dem Gerät auch den (namenlosen) Kassenbon in die Hand und stiefelt damit zum MM oder so - aber bei Amazon muss man das ja über das Kundenkonto machen. Ich frage mich, wie das geht, wenn man nicht selbst der Erstkäufer ist
Aber ganz ohne Sicherheiten möchte ich das Teil auch nicht kaufen, ist ziemlich teuer.
Titel: Re: wie Garantie bei Amazon für Zweitkäufer?
BargainHunter hat Folgendes geschrieben:
Wenn Du ein gebrauchtes Gerät kaufst, hast Du doch gar keine Gewährleistung, dass das Teil in Ordnung ist.
Aber wenn ich normalerweise bei ebay was kaufe, was derjenige vorher im Media Markt gekauft hat und mir die Rechnung mitschicken lasse, dann gehe ich innerhalb der 2 Jahre Gewährleistungsfrist mit dem Kassenbon zum Media Markt und tausche das um.
Kann doch nicht sein, dass sich Amazon die 2 Jahre Gewährleistung spart, nur weil derjenige das Teil nach 2 Monaten wieder verkauft?
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Titel: Re: wie Garantie bei Amazon für Zweitkäufer?
frosch hat Folgendes geschrieben:
Aber wenn ich normalerweise bei ebay was kaufe, was derjenige vorher im Media Markt gekauft hat und mir die Rechnung mitschicken lasse, dann gehe ich innerhalb der 2 Jahre Gewährleistungsfrist mit dem Kassenbon zum Media Markt und tausche das um.
Kann doch nicht sein, dass sich Amazon die 2 Jahre Gewährleistung spart, nur weil derjenige das Teil nach 2 Monaten wieder verkauft?
Jetzt weiß ich was Du meinst. Du willst etwas Gebrauchtes kaufen, was der Verkäufer selbst bei Amazon gekauft hat. Und Deine Frage ist, ob die Amazon-Gewährleistung auf Dich übergehen kann.
Da würde ich Amazon einfach per Mail anschreiben und direkt fragen wie es in einem solchen Fall mit der Gewährleistung aussieht.
nun hat Amazon geantwortet - sie weigern sich, die Ansprüche übergehen zu lassen man soll sich an den ursprünglichen Käufer halten
heißt aber für mich, dass ich Geschenke nicht mehr bei Amazon kaufe sonst habe ich ja dann ewig die Abwicklung von Reklamationen an der Backe
dabei habe ich irgendwo gelesen, das der Gwährleistungsanspruch schriftlich übertragen werden kann, es sei den der Verkäufer schließt das aus - was Amazon in den AGB nicht tut
nun hat Amazon geantwortet - sie weigern sich, die Ansprüche übergehen zu lassen man soll sich an den ursprünglichen Käufer halten
Hätte ich auch nicht gedacht, daß die das übernehmen, denn wenn Du etwas gebraucht kauftst, ist Amazon nicht mehr der Verkäufer und demnach auch nicht mehr für die Gewährleistung zuständig.
Bei einem Laden funktioniert das ja auch nur, weil auf dem Bon kein Name steht.
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